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DAAB - Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.
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Einsatzbereiche von Duftstoffen

Der Einsatz von Duftstoffen beschränkt sich seit langem nicht nur auf die klassische Herstellung von Parfüm oder Deodorantien. Duftstoffe sind bei vielen Kosmetika wie Cremes, Lotionen oder Badezusätzen das entscheidende Kriterium. Auch für Babys und Kleinkinder kommen Duftstoffe in Wasch- und Hautpflegeprodukten zum Einsatz.

Über den Einsatz in Putz-, Wasch- und Reinigungsmitteln gelangen Düfte auf die Wäsche und die gereinigten Oberflächen. Sie haben zwar keine reinigende Wirkung, aber für viele Nutzer wird Sauberkeit erst mit einem bestimmten Duft assoziiert: nach Zitrusöl, Lavendel oder Blumenwiese. In den Wasch- und Reinigungsprodukten haben Duftstoffe noch eine weitere Aufgabe, denn die Rohstoffe vieler Reinigungsmitteln haben einen „chemischen“ Geruch, der mit einem entsprechenden Duft maskiert wird.

Die Beduftung von Alltagsgegenständen wie Verpackungen, Briefmarken, Mülleimern oder Geschirrspültabs sorgt für weitere Emissionen von Duftstoffen. Damit sind Duftstoffe zu einem ständigen Begleiter im Alltag geworden.

Beispiel beduftete Schulen

Ein fragwürdiges Beduftungsprojekt war die „Dufte Schule“, die in Niedersachsen startete. Ziel dieses Projektes war es, die Konzentrationsfähigkeit, Motivation und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler zu beeinflussen. Mit Raumsprays und Dufttüchern sollten Lerndefizite behoben und die Aggressivität der Schüler vermindert werden. Angesichts der Tatsache, dass nahezu jedes 10. Kind in Deutschland an einem Asthma bronchiale leidet und fast in jeder Klasse ein bis zwei asthmakranke Kinder zu erwarten sind, ist diese Art der Aromatherapie gerade für die betroffenen Kinder riskant. Bei hyperreagiblen Atemwegen, wie sie eben Asthmatiker haben, können chemische Reizstoffe wie Lösungsmittel, Zigarettenrauch aber auch Duftstoffe einen Asthmaanfall auslösen.

Der sehr kritisch zu sehende Einsatz von Raumbeduftung in Krankenhäusern, Arztpraxen und Kliniken zielt auf die Überdeckung der typischen „Krankenhaus-Gerüche“ ab und soll eine entspannte, angstfreie Atmosphäre schaffen. Leider werden die Patientinnen und Patienten in der Regel nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Räume beduftet werden. Und die Angestellten sind diesen Emissionen während ihrer Arbeitszeit dauerhaft ausgesetzt.

Bereits vor einigen Jahren hat eine Umfrage des DAAB gezeigt, dass die professionellen Anwender der Beduftungsprodukte marginale Kenntnisse über die Risiken der Beduftung haben und auch ihre Kunden, Patienten und Besucher in der Regel über den Dufteinsatz im Unklaren lassen. An dieser Praxis hat sich leider nichts geändert.

Marktbedeutung und rechtliche Regelung

In der Regel werden Duftstoffe als Stoffgemische beziehungsweise Duftkompositionen aus bis zu mehreren hundert Einzelstoffen in Produkten eingesetzt. Die Zusammensetzung dieser Kompositionen ist ein streng gehütetes Geheimnis der Hersteller. Der Absatz mit Duft- und Aromastoffen ist inzwischen zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden mit wachsenden Umsätzen.

Da Duftstoffe bereits in sehr geringen Mengen wirksam und damit wahrnehmbar sind, werden die meisten der rund 3.000 Einzelduftstoffe, die derzeit im Einsatz sind, in vergleichsweise geringen Mengen produziert. Nur 30 Duftstoffe werden in Mengen über 1.000 Tonnen pro Jahr hergestellt wie Zitrusdüfte, Zimtaldehyd, Vanillin oder Menthol.

Für Duftstoffe, die in Mengen über 10 Tonnen pro Jahr hergestellt werden, müssen die Hersteller – gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH – umfassende Informationen über Exposition und Wirkung auf Menschen und Umwelt vorlegen. Die meisten Duftstoffe werden in geringeren Mengen produziert, für sie sind keine Regelungen und auch keine Überprüfungen vorgesehen – abgesehen von ihren Gebrauchserfahrungen.

Für den Einsatz der Duftstoffe zur Raumbeduftung gibt es keine speziellen Vorgaben zur Qualität der Duftmischungen oder der Kundeninformation. Zwar besagt das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz LFBG, dass der Einsatz von Raumsprays, Duftkerzen, Duftspendern und ähnlichem beim bestimmungsgemäßen Gebrauch keine Gefahr für die Gesundheit bringen darf, eine Deklaration der Inhaltsstoffe – wie beispielsweise der allergieauslösenden Duftstoffe – ist hier jedoch nicht vorgesehen.

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